Anette Bunse berichtet aus dem Landtag: Pflege, Familien und Mittelstand im Fokus

Die Plenarwoche am 14. und 15. Oktober 2026 stand im nordrhein-westfälischen Landtag im Zeichen wichtiger gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Themen. Im Mittelpunkt standen unter anderem die Pflegeversorgung vor Ort, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Entlastungen für Mittelstand und Gastronomie.
„Politik muss sich daran messen lassen, ob sie den Alltag der Menschen verbessert. Gute Beratung bei Pflegebedürftigkeit, bessere Bedingungen für Familien und weniger bürokratische Hürden für Unternehmen sind dafür konkrete Ansatzpunkte“, erklärt die CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Anette Bunse.
Anlässlich des 65. Jahrestages des Anwerbeabkommens mit der Türkei wurde die Lebensleistung der türkischstämmigen Zuwanderinnen und Zuwanderer gewürdigt. Ihre Geschichte sichtbar zu machen, gesellschaftliche Teilhabe zu stärken und die wirtschaftliche Partnerschaft mit der Türkei weiterzuentwickeln, waren zentrale Anliegen.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Pflege und Beratung im Quartier. Pflege-, Sozial- und Förderangebote sollen vor Ort besser miteinander verzahnt werden. Zugleich soll die kommunale Pflegebedarfsplanung gemeinsam mit Kreisen und Kommunen verbindlich ausgebaut werden. „Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen brauchen erreichbare Unterstützung und verlässliche Ansprechpartner“, betont Bunse.
Für kleine und mittlere Unternehmen sollen Mitarbeiterbeteiligungen leichter umsetzbar werden. Vorgesehen ist ein Standardpaket mit Musterverträgen und einem Bewertungsleitfaden. Damit sollen Beteiligungsmodelle rechtssicherer und bürokratieärmer gestaltet werden, um Fachkräfte zu binden und Beschäftigte beim Vermögensaufbau zu unterstützen.
Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf war Gegenstand der Plenarwoche. Ein Landesprogramm „Vereinbarkeit“, ein Preis für familienfreundliche Unternehmen und eine stärkere Beteiligung der Väter sollen dazu beitragen, die bislang ungleich verteilte Sorgearbeit gerechter aufzuteilen.
Mit dem neuen Gaststättengesetz für Nordrhein-Westfalen sollen zudem bürokratische Hürden für die Gastronomie sinken. An die Stelle der bisherigen Erlaubnispflicht soll eine Anzeige treten. So sollen gastronomische Betriebe schneller starten können, während wichtige Schutzregeln erhalten bleiben.



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